Sie benötigen eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie / Einzelheilgymnastik mit der Angabe des Therapieumfanges (Anzahl der Einheiten sowie Dauer der Einheit).
Um eine Teilrückvergütung der Therapiekosten zu erhalten, benötigen Sie eine Bewilligung der Verordnung durch Ihre Krankenkassa.
Nach jeder Einheit ist bar zu bezahlen. Hierfür erhalten Sie von uns eine Rechnung.
Die gesammelten Rechnungen reichen Sie zusammen mit Ihrer bewilligten Verordnung bei Ihrer Krankenkassa ein und bekommen einen Teilbetrag zurück erstattet.
Private Zusatzversicherungen mit Therapiekostenersatz übernehmen meist den Differenzbetrag nach Kassenrückerstattung.