
Sie benötigen eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie / Einzelheilgymnastik mit der Angabe des Therapieumfanges (Anzahl der Einheiten sowie Dauer der Einheit).
Um eine Teilrückvergütung der Therapiekosten zu erhalten, benötigen Sie bei SVS und KFA weiterhin eine Bewilligung der Verordnung durch Ihre Krankenkassa. ÖGK und BVA sind derzeit von der Bewillingungspflicht ausgenommen, hier ist derzeit keine Bewilligung der Verordnung für die Teilkostenrückvergütung notwendig.

Nach jeder Einheit ist bar zu bezahlen. Hierfür erhalten Sie von uns eine Rechnung.

Die gesammelten Rechnungen reichen Sie zusammen mit Ihrer bewilligten Verordnung bei Ihrer Krankenkassa ein und bekommen einen Teilbetrag zurück erstattet.

Private Zusatzversicherungen mit Therapiekostenersatz übernehmen meist den Differenzbetrag nach Kassenrückerstattung.